
CHUR -
Seine Aussage wonach Homosexualität eine Gräueltat sei, brachte dem Churer Bischof Vitus Huonder (73) mehrere Anzeigen ein. Nun entlastet ihn die Staatsanwaltschaft.
Der Vortrag, den Bischof Vitus Huonder am 31. Juli in Fulda hielt, sorgte für Empörung. Huonder hatte Textstellen aus dem Alten Testament zitiert, wonach Homosexualität eine Gräueltat sei, die mit dem Tod bestraft werde.
Der Kirchenmann war nach empörten Reaktionen auf seine Ansichten in der Folge zurückgekrebst. Er entschuldigte sich in einem Interview mit Blick.ch und in einem Brief an 800 Mitarbeitende im Bistum Chur und besonders bei «homosexuell empfindenden Menschen».
Trotzdem gingen wegen seinen Aussagen drei Anzeigen ein, unter anderem vom Schwulenverband Pink Cross. Die Strafanzeigen beriefen sich auf den Artikel 259 im Schweizer Strafgesetzbuch – Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit.
Die Bündner Staatsanwaltschaft nahm darauf die Ermittlungen auf. Nun kommt sie zum Schluss: «Aufgrund der durchgeführten Abklärungen kam die Staatsanwaltschaft Graubünden zum Schluss, dass seine Aussagen nicht die für die Tatbestandserfüllung geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit aufwiesen», heisst es in einer Medienmitteilung.
Deshalb werde das Verfahren nun eingestellt.
Der Sprecher des Bischofs, Giuseppe Gracia (48), sagt gegenüber blick.ch: «Die Klage war der Versuch, die Glaubens- und Meinungsfreiheit Andersdenkender unter Strafe zu stellen. Das ist nicht gelungen. Eine gute Nachricht für alle, die es mit der gegenseitigen Toleranz ernst meinen.»
Beim Schwulenverband Pink Cross wurde die Einstellungsverfügung der Bündner Staatsanwaltschaft ebenfalls zur Kenntnis genommen. Geschäftsleiter Bastian Baumann sagte auf Anfrage lediglich, allfällige weitere Schritte würden am Montag kommuniziert. (sas/SDA)